DEAC Versicherung

RAHMENVERTRAG

für den Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V. im DAeC

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1. Dauer - 01.01.2016 bis 01.01.2017, jeweils mittags 12.00 Uhr -

Die Vereinbarung wird für die Zeitdauer eines Jahres abgeschlossen und bedarf zur

Verlängerung einer erneuten Vereinbarung. Die entsprechenden Klauseln in den

Bedingungen gelten gestrichen.

2. Bedingungen

AMU 300/07 Luftfahrt-haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter,

Luftfrachtführer)

Allg. 1252/00 Bestimmungen zu Ihrem Versicherungsvertrag

Allg. 1156/Z0 Merkblatt zur Datenverarbeitung

3. Flugmodell-Halterhaftpflicht-Versicherung

Deckungsumfang

Versicherungsschutz besteht gem. den AMU 300/07 und dem wie folgt beschriebenen

Deckungsumfang.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch

von Flugmodellen mit einer Startmasse von bis zu max. 150kg sowie auf die Bedienung mit

den dazu gehörenden Fernsteuerungsanlagen durch alle berechtigten Personen die als

Mitglieder in der Sparte Modellflug (Haupt- oder Nebensparte) beim LSVRP gemeldet sind.

Für Raketenmodelle ist die max. Startmasse auf 20 kg begrenzt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Nutzung von sogenannten UAV

(Unmanned Aerial Vehicle) oder Drohnen mit einer maximalen Startmasse von bis zu 25 kg,

soweit diese ferngesteuert (nicht autark operierend) im Sichtbereich des Steuerers betrieben

werden. Ebenso erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Verwendung einer

Minikamera in Verbindung mit einer Videobrille (FPV), hierbei muss jedoch immer ein

zweiter Pilot bereit stehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart das Modell übernehmen und

konventionell nach Sicht steuern kann.

Versicherungsschutz besteht ebenso für die Nutzung von AR.Drohnen des Typ Parrod , die

mit iPad oder iPhone gesteuert werden und eine maximale Startmasse von nicht mehr als 5

kg haben.

Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht

Versicherungsschutz nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden.

Die Teilnahme an Wettbewerben und an öffentlichen Veranstaltungen ist eingeschlossen.

Im Rahmen des genannten Deckungsumfanges für die Halterhaftpflichtversicherung für

Flugmodelle gilt auch der Lehrer- / Schülerbetrieb mitversichert.

Geltungsbereich

Weltweit, ausgenommen USA

Versicherungssummen je Schadenereignis

EUR 1.500.000,-- pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden je

Flugmodellhalter.

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